
© Dan Race - stock.adobe.com
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Die Staatsanwaltschaft spricht sich für ein vermindertes Strafmaß aus. Der Angeklagte habe unter Alkoholeinfluss gehandelt. Außerdem sei den tödlichen Schüssen Notwehr vorausgegangen. Die Verteidigung hat wegen besagter Notwehr beantragt, den Angeklagten freizusprechen. Ein Urteil soll es am 08. September geben.
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