Prozess um den Tod eines Kindes

Das Hagener Landgericht muss das Verfahren um den Tod eines Kindes in Plettenberg neu aufrollen. Das Gericht hatte den Pflegevater des Kindes im August vorletzten Jahres zu zwölf Jahren Haft verurteilt.



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Der Mann hatte seinen Pflegesohn mit einem Staubsaugerrohr geschlagen und heftig geschüttelt. Das Kind starb an den schweren Verletzungen. Der Mann hatte das Kind zwar selbst noch ins Krankenhaus gebracht, den Ärzten gegenüber allerdings seine Tat verschwiegen. Hätte er die Wahrheit gesagt, dann hätte das Kind eventuell gerettet werden können.

Dieses Verhalten hatte das Landgericht im Strafmass berücksichtigt, dagegen hatte der Mann Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Mann nun aufgehoben. Das Urteil gegen ihn nach einer neuen Verhandlung könnte milder ausfallen.

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