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Landgericht Hagen
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Der Mann hatte seinen Pflegesohn mit einem Staubsaugerrohr geschlagen und heftig geschüttelt. Das Kind starb an den schweren Verletzungen. Der Mann hatte das Kind zwar selbst noch ins Krankenhaus gebracht, den Ärzten gegenüber allerdings seine Tat verschwiegen. Hätte er die Wahrheit gesagt, dann hätte das Kind eventuell gerettet werden können.
Dieses Verhalten hatte das Landgericht im Strafmass berücksichtigt, dagegen hatte der Mann Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Mann nun aufgehoben. Das Urteil gegen ihn nach einer neuen Verhandlung könnte milder ausfallen.
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