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Landgericht Hagen
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Das Opfer sollte Montag zum Prozessauftakt aussagen, war aber nicht erschienen und musste gestern vorgeführt werden. Seine Aussage war widersprüchlich und konnte die Tatvorwürfe nicht belegen, so die Auffassung des Gerichts. Daher der Freispruch für den Angeklagten.
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