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Die Umweltverwaltung hat die Sache untersucht und sagt, dass keine stadtgebietsübergreifenden maßgeblichen konfliktträchtigen Situationen zwischen Reitenden und anderen Erholungsuchenden aktenkundig oder bekannt sind. Daher gibt es keine Rechtsgrundlage, das Reiten im Hagener Wald weiterhin flächendeckend einzuschränken,
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