
Anzeige
Mindestens zwei Lämmer seien bei den Tieren, die nach Ansicht des anonymen Schreibers nicht artgerecht gehalten würde. Nach Angaben der Pressestelle der Stadt hat das Veterinäramt in der vergangenen Woche die Tiere angesehen und dabei festgestellt, daß sie augenscheinlich wohlauf sind. Trotzdem wird jetzt Kontakt mit dem Tierhalter aufgenommen, um die näheren Umstände zu klären und gegebenenfalls eine andere Lösung zu finden. Die Schafhaltung auf einem kleinen Grundstück im Wohngebiet ist bauordnungsrechtlich nicht zulässig.
Anzeige