Sporthallennutzung nach den Ferien

Sporthallen und Sportplätze können nach den Ferien wieder im Regelbetrieb genutzt werden. Allerdings gibt es weiter Standards zum Coronaschutz zu beachten.

© Joachim B. Albers - fotolia

Zunächst einmal müssen alle vereine ein Hygieneschutzkonzept haben, das mit dem Servicezentrum Sport abgestimmt ist. Die genauen Regelungen sind über eine PDF; die Adresse haben wir auf unseren Nachrichtenseiten.

In Hallen gilt zum Beispiel: pro Hallenabschnitt sind maximal 30 Sportler zulässig - und auch nur dann, wenn die Hallenabschnitte auch abgetrennt werden können.

Trainer und Übungsleiter müssen grundsätzlich eine Teilnehmerliste führen.

Für Duschen und Umkleiden gibt es keine pauschale Obergrenze, aber der Mindestabstand muss eingehalten werden können.

Zuschauer dürfen ebenfalls in Sporthallen -aber nur, wenn dei Abstände eingehalten werden können. Das Maximum liegt bei 300 Leuten.

Wie gesagt, die Details gibt es bei der Stadt Hagen.


Link für die Mindeststandards:

https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_szs/fb_szs_01/szs.html


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