
© Horst Schmidt - Fotolia
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Betriebe können ihre Gewerbesteuern anpassen lassen oder Stundung beantragen. Im März letzten Jahres ist die Regelung in Hagen eingeführt worden. Die Anträge werden auch nicht deswegen abgelehnt, wenn man den wirtschaftlichen Schaden durch Corona nicht im einzelnen nachweisen kann.
Bis Ende September müssen Gewerbesteuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen.
Außerdem kann es sein, dass die Stundung der Gewerbsteuer noch weiter verlängert wird: Nämlich dann, wenn der Bund das seinerseits mit seinen Steuern macht.
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