Steueränderungen 2021 - Die Tipps von Stiftung Warentest

Bei vielen wird der Staat nicht mehr ganz so tief in die Tasche greifen, wie noch in diesem Jahr. Was sich steuertechnisch im Jahr 2021 ändert, verraten wir hier.

Nach 30 Jahren entfällt ab Januar 2021 für die meisten Steuerzahler der Solidaritätsbeitrag, kurz Soli. Und der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, steigt. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Das erklärt die Stiftung Warentest. Es gibt aber noch weitere interessante Änderungen:

  • Mehr Kindergeld und höherer Freibetrag für Kinder: Gute Nachrichten für Familien - ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann 219 Euro statt bisher 204 Euro pro Monat.
  • Homeoffice-Pauschale: Es soll eine Home­office-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr rück­wirkend ab 2020 geben. Seit dem Früh­jahr bleiben viele, die wegen Corona zu Hause arbeiten müssen, auf ihren anteiligen Kosten für Strom, Heizung und Miete sitzen, weil sie kein separates Heimbüro haben und ihr Arbeit­geber nichts erstattet. Kosten kann derzeit nur absetzen, wer ein extra Zimmer als Heimbüro hat.
  • Mehr Geld für Alleinerziehende: Ziehen Mütter oder Väter ihre Kinder alleine groß, profitieren sie auch im kommenden Jahr von einem höheren Steuerfreibetrag. Statt 1908 Euro beträgt dieser 4008 Euro im Jahr. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.
  • Altervorsorge-Beiträge werden mehr anerkannt: Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung, berufs­stän­dischen Versorgungs­einrichtungen, land­wirt­schaftlichen Alters­kassen und Rürup-Renten zählen inklusive Arbeit­geberbeitrag insgesamt bis zu 25 787 Euro (Ehepaare: 51 574 Euro) im Jahr. Von diesem Höchst­beitrag wirken sich 92 Prozent steuer­mindernd aus, also maximal 23 724 Euro (Ehepaare: 47 448 Euro). Das sagt die Stiftung Warentest.

Die Stiftung Warentest hat - für jeden einsehbar - eine ausführliche Übersicht veröffentlicht, welche Änderungen uns Steuerzahler betreffen. Unten gelangt ihr zum Dokument.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)

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