Strengere Corona-Regeln möglich - NRW zieht nicht mit

Am 1. Oktober tritt ein neues Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Es erlaubt den Bundesländern strengere Regeln aufzustellen, zum Beispiel bei der Maskenpflicht. NRW zieht aber nicht mit

© radioNRW / Foto: José Narciandi

NRW wird von den Möglichkeiten, strenger zu werden, keinen Gebrauch machen. Vor allem die mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen soll es nicht geben. Damit bleibt die neue Corona-Schutzverordnung in NRW praktisch unverändert - so wie sie ist und wird über den 30. September einfach nur verlängert. NRW-Gesundheitsminister Laumann begründet das damit, dass die Lage derzeit stabil sei, auch wenn die Zahlen in den letzten Tagen angestiegen seien. Im Moment seien die Zahlen im Vergleich zum Frühsommer aber niedrig. Schärfere Regeln wären deshalb derzeit nicht verhältnismäßig.

Die Regeln gelten aktuell

Es gibt Orte, an denen eine Maskenpflicht weiter gelten wird - zum Beispiel in Bus und Bahn bleibt alles beim Alten. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt auch für Beschäftigte in Arztpraxen oder ähnlichen medizinischen Einrichtungen. Auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose bleibt die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen bestehen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen muss weiter getestet werden. Und es gilt weiter: Wer positiv ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und darf sich nach fünf Tagen freitesten lassen. 

Hier findet ihr die aktuelle Schutzverordnung: land.nrw/corona

Autor José Narciandi

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