
© Unternehmerrat
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Das Regelchaos gehe auch im neuen Jahr weiter. Baumärkte hätten in NRW die 2-G-Regel, Baden-Württemberg hingegen nicht. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen machten die Lage verwirrend.
Zudem verschärften die Regeln den Wettbewerb zwischen geöffnetem und geschlossenem Einzelhandel und stationären und Onlinehandel. Auch dürfe man den Handel nicht dauerhaft mit Kontrollaufgaben alleine lassen, die eigentlich hoheitliche Aufgaben sind.
Außerdem stelle sich die Frage, ob das eigentliche Ziel, eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden, nicht längst erreicht sei.
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