Upskirting gilt als Straftat

Das sogenannte "Upskirting" gilt künftig als Straftat. Die Frauenunion in Hagen sagt dazu: Damit ist eine unserer Initiative erfolgreich gewesen.

© Allerwelthaus - Radio Hagen

Mit Smartphones oder Kleinstkameras Frauen unter den Rock fotografieren: Das nennt sich Upskirting. Bundestag und Bundesrat arbeiten daran, daraus eine Straftat zu machen, die mit bis zu 2 Jahren Haft geahndet werden kann.

Die Frauenunion in Hagen hatte das bereits vor einem Jahr gefordert. Sie empfand die noch geltende Rechtslage als unzureichend. Denn Opfer konnten sich mit Verweis auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches wehren, das ist aber mit Einschränkungen versehen und funktioniert nicht immer.

Gemile Giousouf, Vorsitzende der Frauenunion in Hagen sagt: Diese Eingrenzung war nicht sinnvoll. In erster Linie werde beim Upskirting die sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Dem trägt die geplante Rechtsänderung nun Rechnung.

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