
© Dan Race - stock.adobe.com
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4-facher sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern - in der Urteilsbegründung hat der Richter keinen Zweifel daran gelassen, dass der Mann schuldig ist. Seit Anfang Juni musste sich der 41-jährige vor Gericht verantworten, seit Dezember saß er bereits in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Revision einlegen.
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