Urteil mit Signalwirkung

Es gibt ein weiteres Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu Luftreinhalteplänen und Dieselfahrverboten. Die Stadt Aachen hat es bekommt: An die Grenzwerte für Schadstoffbelastung muss man sich halten. Das bedeutet aber nicht automatisch ein Fahrverbot für Dieselautos. Das Urteil hat auch für Hagen Signalwirkung. 

Die Städte müssen ein Fahrverbot prüfen - aber es muss verhältnismäßig sein. Man kann Ausnahmen für Handwerker vorsehen und auf ein Fahrverbot auch verzichten, wenn die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr gerät. Damit bekommt Aachen Interpretationsspielraum. Trotzdem bleibt das Gericht dabei; die Luft muss durch einen Reinhalteplan unterm Strich besser werden.

Hagener Experten verfolgen jedes Urteil höchst interessiert; denn ein Urteil zum Luftreinhalteplan der Stadt Hagen kommt auch demnächst.


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