Urteil nach Hasspostings

Das Amtsgericht Hagen hat eine Kinderpflegerin zu 11 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Sie hatte Hasspostings geschrieben.

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Die Frau betreut als Kinderpflegerin unter anderem Kinder aus Syrien. Im Internet hatte sie gepostet: vier Postings standen bei der Verhandlung zur Debatte. Drei davon waren mit verfassungsfeindlichen Kennzeichen versehen, eines erfüllte den Tatbestand der Volksverhetzung. Die Strafe: 11 Monate auf Bewährung und 1500 Euro Geldstrafe.

Die Frau war vorher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Der Fall war im Rahmen der Initiative „Verfolgen statt nur löschen“ zur Anzeige gebracht worden. An der Initiative beteiligen sich etliche Medien. Es geht darum, Hasspostings nicht zu löschen sondern mitzuhelfen, dass der Urheber identifiziert werden kann.

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