Verfahren um Reiterverein

Der Reiterverein Hagen muss sein Grundstück räumen. So lautet das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster nach vier tierschutzrechtlichen Verfahren.

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Bereits im Januar hatte das Landgericht Hagen entschieden, dass der Reiterverein sein Grundstück räumen- und ein Teil der seit über einem Jahr ausstehenden Miete zahlen muss. Die Räumung hatte sich aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. Jetzt wird die Stadt Hagen zeitnah mithilfe eines Gerichtsvollziehers handeln.

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