Verpflichtende Sprachförderung

Kinder ab vier Jahren sollen in Hagen nach einem Test verpflichtend an einer Sprachförderung teilnehmen, wenn das nötig ist. Das gilt für alle Kinder.

© Quelle: Stadt Hagen

Die Einzelheiten dazu sollen noch ausgearbeitet werden. Der Jugendhilfeausschuss hat diesen Grundsatzbeschluss gefasst. 

Kinder ab vier Jahren sollen zunächst bis spätestens vier Wochen nach ihrer Ankunft hier eine Sprachtest machen. Ergibt dieser Test Förderbedarf, soll möglichst in einer Frist von drei Monaten die Sprachförderung anfangen. Diesen Antrag hatten CDU, Hagen Aktiv und die FDP in den Jugendhilfeausschuss eingebracht, und mit ihren Stimmen wurde er beschlossen.

Mit Kontakten und Gesprächen etwa im Städtetag oder im Landkreistag soll der nötige Druck aufgebaut werden, um die Tests im Schulgesetz zu verankern.

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