
© Margaret Hermel
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Rahmedetalbrücke
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Während die Autobahn GmbH sich eher bedeckt gehalten hat, und nur von der Klärung rechtlicher Fragen gesprochen hat, meldet Come-on, dass die Vergabe der Sprengung eigentlich schon erfolgt war. Drei Firmen hätten sich um den Auftrag beworben - eine unterlegene Firma habe dann Klage eingereicht. Ihre Begründung: Das Gewinnerunternehmen habe keine ausreichende Versicherung, und das wäre ein Verstoß gegen das Vergaberecht. Nun muss der Rechtsstreit erst geklärt werden.
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