
© Radio Hagen
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Landgericht Hagen
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Dort hatte sie sich mit einem Mann in dessen Wohnung getroffen, angeblich um Katzen zu kaufen. Unvermittelt hat sie dem Mann dann mit einem Messer drei mal in den Rücken gestochen. Er wurde lebensgefährlich verletzt.
Beim Prozess stellte sich heraus, dass die Frau Stimmen gehört hat. Diese Stimmen hatten das Opfer als den "Katzenmörder von Breckerfeld" bezeichnet. Das Gericht ging davon aus, dass die Frau wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig ist und beschloss ihre Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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