
© Radio Hagen
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Die Zusammensetzung des Integrationsrates ist etwas anders als die die anderen Gremien: Die Mitglieder werden zum Teil gewählt, zum Teil aber auch vom Rat entsandt. Der Integrationsrat berät Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen vor allem bei migrations- und integrationsspezifischen Angelegenheiten.
Wahlberechtigt sind Migranten, die in Hagen leben, und mindestens 16 Jahre alt sind. Das können zum Beispiel EU-Bürger sein, anerkannte Flüchtlinge, Leute mit ausländischem Pass oder doppelter Staatsangehörigkeit.
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