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 Wechselseitige Körperverletzung bei häuslicher Gewalt
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Wechselseitige Körperverletzung bei häuslicher Gewalt

Hagen-Hohenlimburg (ots) -

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Polizeikräfte verwiesen einen 30 Jahre alten Mann am Mittwoch (12.08.2026) der Wohnung seiner Ex-Freundin, nachdem er diese attackiert hatte. Als sich die beiden in den Wohnräumen aufhielten, entwickelte sich kurzerhand ein Streit, der schließlich in Form eines Angriffs eskalierte. Der Mann drückte die Frau dabei zu Boden, würgte und kratzte sie. Die Ex-Partnerin versuchte sich zu wehren und kratzte den 30-Jährigen ebenso. Beide wurden leicht verletzt.

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Nachdem er die Wohnung verlassen hatte, informierte die Frau richtigerweise die Polizei. Die Einsatzkräfte nahmen den Vorfall als wechselseitige Körperverletzung auf. Aufgrund des Verletzungsbildes der Frau suchten sie daraufhin den Mann auf und trafen ihn an seiner neuen Wohnanschrift an. Sie sprachen ihm ein 14-tägiges Rückkehrverbot aus und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.

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Wenn auch Sie Opfer von häuslicher Gewalt werden, melden Sie die Vorfälle der Polizei oder wenden Sie sich an das kostenlose Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der Telefonnummer 116 016 oder das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800 123 9900. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr in 18 Sprachen erreichbar. Darüber hinaus steht Ihnen das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Hagen bei Fragen und für Beratungen unter der Rufnummer 02331 986-3659 /-3654 zur Verfügung. (rst)

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Rückfragen bitte an:

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Polizei Hagen Pressestelle Telefon: 02331 986 15 15 E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de

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