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Zum Beispiel können Personen aus drei Hausständen ohne zahlenmäßige Begrenzung zusammentreffen. Außerdem dürfen immunisierte Personen zusätzlich hinzukommen. Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit entfällt. Die Stadt hebt ab kommenden Freitag die Allgemeinverfügung auf. Und es gibt es keine Testpflicht in städtischen Dienstgebäuden mehr. Ab Montag, 21. Juni, ist der Zugang zu allen Dienstgebäuden der Stadt Hagen für Besucher* Innen wieder ohne negatives Corona-Testergebnis möglich. Die Maskenpflicht gilt aber weiterhin in allen Verwaltungsgebäuden. Die Gastronomie darf den Innenbereich für Personen mit Negativtestnachweis öffnen.
Alle neuen Freiheiten findet ihr auf www.Hagen.de
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