3 Jahre für Messerattacke

Nach einer Messerattacke im April dieses Jahres muss ein 20-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung.

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Der Hintergrund der Geschichte ist haarsträubend: Zwei Jugendgruppen gerieten ins Streit darüber, wie man sich coronakonform begrüßt: Ob mit der Hand oder mit dem Fuß. Über zwei oder drei Treffen artete der Streit weiter aus. Beim letzten Treffen waren dann Waffen im Spiel: Eine Fahrradkette etwa und das Messer des Angeklagten. Der Angeklagte stieß dann seinem direkten Kontrahenten das Messer in den Rücken und in den Arm. Das Opfer konnte sich in Sicherheit bringen; Intensivmediziner retteten sein Leben. Für die Tat gab es drei Jahre Jugendhaft.

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