Ab Dienstag: Ausgangssperre

Ab Dienstag gelten in Hagen Ausgangsbeschränkungen von 21:00 Uhr bis morgens um fünf. Das hat der Krisenstab in Hagen beschlossen Ausnahmen gibt es. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 18ten April.


„Trotz zahlreicher Maßnahmen und Appelle sinken die Zahlen nicht“, das sagt Oberbürgermeister Erik Schulz, „über 60 Prozent der Ansteckungen gibt es im Familien- Freundes- und Bekanntenkreis.“ Deshalb sei die Ausgangssperre die notwendige Konsequenz. Denn: In den Hagener Kliniken sei die Situation angespannt, die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen konstant hoch. Eine schnelle Senkung der Neuinfektionen sei nötig.

Ausnahmen gibt es, etwa, wenn man Gefahr für Leib und Leben abwenden muss, wenn man zur Arbeit muss – und auch für die Begleitung Sterbender. Verstöße gegen die Ausgangssperre kosten 500 Euro.

 

Liste der Ausnahmen von der Ausgangssperre:

„Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten nur

  • bei der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen
  • beim Arbeitsweg oder der Berufsausübung
  • beim Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • bei der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • bei der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
  • der Begleitung Sterbender
  • der Versorgung und dem Ausführen von Tieren
  • der Versammlung zur Religionsausübung nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen“
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