Böllerverbotszonen und mehr Polizei unterwegs an Silvester

Nach den Krawallen an Silvester im vergangenen Jahr vor allem in Problemvierteln in Berlin und dem Ruhrgebiet bereiten sich die Ordnungskräfte auf ähnliche Szenarien vor. Damals hatten meist Jugendliche Polizisten und Feuerwehrleute mit Raketen beschossen und verletzt.

Mehr Polizei ist unterwegs

Nach den Krawallen wird mehr es Polizei auf den Straßen geben. Berlin zum Beispiel rüstet auf. Dort gab es im vergangenen Jahr die meisten Gewaltausbrüche. Die Sicherheitsbehörden befürchten wieder ähnliche Szenen. Ein Grund dafür soll der Krieg in Gaza sein. Deswegen sei in Teilen der arabisch-stämmigen Bevölkerung die Stimmung aufgeheizt. Es wird zahlreiche Böllerverbotszonen geben. Auch in einigen NRW-Städten. In Düsseldorf gilt ein Böllerverbot in der Altstadt, dem Burgplatz und auf der Rheinuferpromenade. In Köln darf rund um den Dom kein Feuerwerk abgebrannt werden und in einem großflächigen Bereich in der linksrheinischen Innenstadt - das Böllerverbot gilt generell auch in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen.

Empfindliche Strafen beim Böllern in Verbotszonen

Wer trotz des Verbotes Böller abfeuert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Härtere Strafen gibt es, wenn dabei jemand gefährdet oder gar verletzt wird, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Dann kann es sich um eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz handeln. Dann drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer Polizisten und Rettungskräfte absichtlich mit Raketen beschießt oder mit Böllern bewirft, der muss neben einer hohen Geldbuße mit einer Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren rechnen. Und diese Strafe wird auch ins Zentralregister eingetragen, das kann dann später zu erheblichen Problemen führen zum Beispiel bei Bewerbungen

Autor: Thorsten Ortman

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