
© Hinrich Rosenbrock
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Im Einzelhandel sollen die Türen zum Beispiel nicht dauerhaft geöffnet sein, Werbetafeln dürfen nachts in der Regel nicht beleuchtet werden. In Büros gibt es Anweisungen, was das Heizen und die Maximaltemperatur angeht. Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Auflagen, Ausnahmen aber auch.
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Die SIHK hat eine Hotline geschaltet. Unternehmen aus dem Handel und dem Dienstleistungsgewerbe werden dort beraten. Ansprechpartnerin ist Kirsten Deggim unter der Nummer 02331 390-277.
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