Grundsicherung und Einmalzahlung

Es geht um die Kosten für Unterkunft und Heizung, aber auch um eine Einmalzahlung. Das Hagener Jobcenter sagt: Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird bis Ende des Jahres verlängert.

Dabei geht es um das sogenannte "Sozialschutzpaket III". Neben der Grundsicherung gibt es für Leistungsberechtigte im Mai eine Einmalzahlung von 150 Euro. Die werden automatisch ausgezahlt, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Hier die Pressemitteilung des Jobcenters Hagen:

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch der Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Gesetzgeber beschlossen, mit dem Sozialschutzpaket III die Maßnahmen zum Konjunktur-und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende Dezember 2021 möglich sein.„Das Sozialschutzpaket III ist zusammen mit den Zuschüssen zur digitalen Ausstattung für Schülerinnen und Schüler ein richtiger Schritt, um die finanzielle Belastung der Menschen durch die Pandemie weiter reduzieren zu können“, begrüßt Holger Schmitz, Geschäftsführer des Jobcenters Hagen, die Gesetzesänderung.Damit bietet der Gesetzgeber insbesondere dem Personenkreis der Selbstständigen über die Bundes-und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01. April 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.Allen volljährigen Leistungsberechtigten,die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf ArbeitslosengeldII oder Sozialgeld haben und die alleine oder in einer Partnerschaft leben, wird zum Ausgleich der coronabedingten zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro durch die Jobcenter im Mai 2021 automatisch ausgezahlt. Dasselbe gilt für 18-24-Jährige im Elternhaus, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden.Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters Hagen: jobcenter-hagen.de

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