Impfpflicht ab 16. März
Veröffentlicht: Freitag, 14.01.2022 12:35
In Hagener Gesundheits- und Pflegebereichseinrichtungen gilt ab dem 16. März eine Impfpflicht für die Beschäftigten. So steht es im Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19" . Alternativ zur Coronaschutzimpfung können die Mitarbeiter aber auch einen Nachweis über eine vollständige Genesung vorlegen. Die Nachweispflicht gilt in den folgenden Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs:
- Krankenhäusern
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
- Rettungsdienste
- sozialpädiatrische Zentren
- medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
- voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen,
- ambulante Pflegedienste und weitere Unternehmen, die den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten.