Impfpflicht: Wie es abläuft

Für Beschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt nun eine Impfpflicht. Arbeitgeber müssen demnach nachweisen, dass ihre Leute gegen Corona geimpft sind.

© Quelle: Allgemeines Krankenhaus

Zunächst melden die Arbeitgeber die Lage in den Gesundheitsbetrieben an die Stadt. Will sich jemand partout nicht impfen lassen, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 2500 Euro kosten kann.


Der Arbeitgeber muss auch prüfen, ob Impfbescheinigungen unter Umständen gefälscht sind. Es kommt auch vor, dass Impfbescheinigungen zwar ausgestellt wurden, aber sie nicht auffindbar sind. Bis Mitte Juni können im Fall von fehlenden Impfnachweisen noch zum Beispiel ärztliche Untersuchungen gemacht werden.


Die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen gilt zunächst bis Dezember diesen Jahres.


Wir groß die Impfrate in Hagen in den betreffenden Betrieben ist, ist im Moment noch nicht klar - die Stadt muss erst die Meldungen abwarten.


Infos: Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Stadt Hagen

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