Karfreitag und Ostern

Die Stadt erinnert wieder an die besonderen Regeln in der Karwoche. Von Gründonnerstag 18 Uhr bis Samstagmorgen 6 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Musik und Unterhaltung in Gaststätten und Discos verboten.

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Am Karfreitag sind außerdem auch keine öffentlichen Veranstaltungen wie Märkte, Messen, Volksfeste, Sportwettbewerbe oder Zirkusaufführungen erlaubt. Kunstausstellungen sind aber möglich, und auch Museen dürfen öffnen. Übrigens darf man am Karfeitag auch nicht umziehen. Am Ostersonntag düfen Bäckereien, Blumengeschäfte und Kioske für 5 Stunden öffnen, am Ostermontag müssen sie zu bleiben. Bäckereien, die ein Café betreiben, dürfen an beiden Tagen öffnen, aber Waren nur zum sofortigen Verzehr verkaufen, nicht zum Mitnehmen.

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