Keine neuen Öffnungen

Nächste Woche wird es in Hagen keine weiteren Öffnungen für Außengastronomie, Sport oder Kultur geben.

Für den 22. März waren weitere Öffnungsschritte in Aussicht gestellt worden, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil oder sinkend ist. Das ist aber nicht der Fall.


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Der Inzidenzwert liegt in Hagen momentan bei 124,5 und ist damit wieder gestiegen - und deshalb gibt es auch keine neuen Öffnungsschritte. Außerdem verschärft die Stadt ihre Regeln für vollstationäre Einrichtungen in der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe. Die beziehen sich im wesentlichen auf Besuchsregeln, Maskenpflicht und Quarantänemaßnahmen. Die Einzelheiten im Wortlaut:

19. März 2021 - Aufgrund der weiterhin erhöhten 7-Tage-Inzidenz und einem diffusen Infektionsgeschehen, hat der Krisenstab der Stadt Hagen eine ergänzende Allgemeinverfügung für die vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe in Hagen beschlossen. Die ergänzende Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20. März.


Begrenzung der Besucher in Pflegeeinrichtungen

Entgegen der aktuellen Regelung aus der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) sind in den genannten Einrichtungen weiterhin nur zwei Besuche pro Tag und pro Bewohnerin oder Bewohner möglich. In Innenräumen sind die Besuche auf zwei, im Außenbereich auf vier Personen zu beschränken.


Isolation bei Neuaufnahme

Auch asymptomatische Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen sowie betreute Personen in Einrichtungen werden bei Neuaufnahme aus dem häuslichen Umfeld oder bei Verlegung beziehungsweise Rückverlegung aus dem Krankenhaus für sieben Tage in Einzelunterbringung isoliert. Zum Ende dieses Zeitraums werden die Betroffenen durch einen PCR-Test auf COVID-19 getestet.


Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske

Sowohl für Besucherinnen und Besucher, als auch das Pflegepersonal der Voll- und Teilzeitpflege, Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten sowie Beschäftigte in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in den Räumlichkeiten des Besuchs- oder Einsatzortes die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.


Keine neuen Öffnungen ab Montag

An dieser Stelle weist die Stadt Hagen noch einmal auf die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW hin. Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum Montag, 22. März, weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein können, wenn die 7-Tage-Inzidenz für NRW stabil oder sinkend ist. Dies ist bei der landesweiten Wocheninzidenz momentan nicht der Fall, weshalb es keine weiteren Öffnungen gibt.

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