Konzept für Krankenhausbesuche

Die Stadt Hagen hat zusammen mit dem Gesundheitsamt ein Konzept für den Besuch in Hagens Krankenhäusern abgestimmt. Die Regelungen sind einigermaßen übersichtlich in einer Tabell zusammengefasst.

© Quelle: Stadt Hagen

Die Besucher werden in unterschiedliche Gruppen unterteilt. Zum Beispiel in gesetzliche Betreuer oder Richter; die gelten als Besucher mit rechtlichem Hintergrund. Dann gibt es noch Regeln für Begleitpersonen etwa bei Menschen mit Beeinträchtigungen und externe Dienstleister. Für bestimmte Besuche wie etwa die Begleitung Sterbender ist kein Testnachweis nötig, andere brauchen einen Test, der je nach Fall nicht älter als 24 oder 48 Stunden sein darf. Die Übersicht haben wir als Dokument auf unserer Homepage an die Nachricht angehängt.



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