Lebenslang für Doppelmord

Das Landgericht hat heute einen 44-Jährigen aus Bergisch-Gladbach wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schild fest. Er hatte seine Ex-Frau und deren neuen Lebensgefährten in Iserlohn erstochen.

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Die Beweislage war in sofern klar, als Überwachungskameras die Morde am Bahnhof in Iserlohn aufgezeichnet hatten. Die Frau lebte von ihrem Mann getrennt, sie war vor seinen Prügeln ins Frauenhaus geflohen. Der Verurteilte hatte beide mit mehreren Messerstichen getötet und anschließend noch ein Handyfoto von sich in Siegerpose gemacht.

Die Kammer erkannte auf Mord aus niederen Beweggründen; der 44-Jährige habe seine Frau als sein Eigentum betrachtet. Sein Besitzdenken, zwei Morde zur gleichen Zeit und das Triumphphoto ergaben für das Gericht ein klares Bild. „Besondere Schwere der Schuld“ bedeutet, dass der Mann nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann, sondern dass dann noch einmal eine zu verbüßende Reststrafe zu den 15 Jahren dazugerechnet wird.

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