
© Stadt Hagen
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Stadtplan Maskenpflicht
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Die Maskenpflicht betrifft die komplette Fußgängerzone und verschiedene Straßen am Bahnhof. Geraucht werden darf in diesen Bereichen nur an den bereit gestellten Aschenbechern. Das Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung, um etwas zu essen oder zu trinken, ist lediglich im Stehen oder Sitzen erlaubt. Grundsätzlich muss überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ansonsten gilt die Maskenpflicht durchgängig.
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