Neue Corona-Lockerungen in NRW - Maskenpflicht verlängert

Am Sonntag (12.07.) wurden neue Regeln für NRW im Umgang mit der Covid-19-Pandemie beschlossen. Die Maskenpflicht wurde dabei bis Mitte August verlängert.

© Land NRW

Obergrenze für Veranstaltungen raufgesetzt.

Die Zahl der Infizierten sinkt, trotzdem zeigen Fälle wie in Gütersloh und dem Kreis Warendorf: Das Risiko, grade bei vielen Menschen auf engem Raum, einer neuen Ansteckungswelle und von "Hotspots" ist nach wie vor da. Die Landesregierung hat deswegen entsprechend reagiert. Am Sonntag (12.07.) hat das nordrhein-westfälische Kabinett Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung beschlossen und sie grundsätzlich bis zum 11. August 2020 verlängert. "Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.", so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Hochzeiten mit bis zu 150 Personen

Kann man nach verfolgen, wer mit wem Kontakt hatte, sind jetzt auch in vielen Bereichen mehr Personen zugelassen. Hochzeiten dürfen etwa mit bis zu 150 Teilnehmern stattfinden. Das Gleiche gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen muss ein Hygienekonzept ab 300 Personen vorgelegt werden. Bisher war das schon ab 100 Personen notwendig. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.

Änderungen bei Einreise aus Risikogebieten

Auch bei der Corona-Einreiseverordnung gibt es Änderungen. Jetzt müssen auch Personen aus "kritischen Infrastrukturen" erstmal in Quarantäne, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen. Laut Landesregierung gebe es jetzt genug Testmöglichkeiten. Deswegen müssten jetzt auch solche Personen bis zu einem negativen Corona-Test erstmal in Quarantäne.Minister Laumann dazu: "Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkennen und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden. Das gilt gerade bei größeren Infektionsrisiken wie dem Aufenthalt in einem Risikogebiet, was gerade jetzt in der Ferienzeit von besonderer Bedeutung ist."

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