NRW-weite Auflagen

In Hagen werden ab sofort alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote eingestellt. Die Stadt setzt den entsprechenden Erlass des Landes NRW komplettum. Für Restaurants, Gaststätten und Hotels gelten ab sofort strenge Auflagen.

 

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Eine ganze Reihe von Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angeboten werden geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Bars, Diskotheken, Wettbüros, Internet-Cafes, Bordelle, aber auch Schwimmbäder, Bibliotheken oder die Angebote von Musik- und Volkshochschulen. Auch Kultur- und Sportvereine müssen ihre Angebote aussetzen.

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind weiter untersagt. Private Veranstaltungen mit bis zu 20 Personen gelten als unkritisch, dürfen aber nicht in öffentlichen Gebäuden stattfinden.

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