NRW-weite Auflagen
Veröffentlicht: Dienstag, 17.03.2020 09:30
In Hagen werden ab sofort alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote eingestellt. Die Stadt setzt den entsprechenden Erlass des Landes NRW komplettum. Für Restaurants, Gaststätten und Hotels gelten ab sofort strenge Auflagen.
Eine ganze Reihe von Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angeboten werden geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Bars, Diskotheken, Wettbüros, Internet-Cafes, Bordelle, aber auch Schwimmbäder, Bibliotheken oder die Angebote von Musik- und Volkshochschulen. Auch Kultur- und Sportvereine müssen ihre Angebote aussetzen.
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind weiter untersagt. Private Veranstaltungen mit bis zu 20 Personen gelten als unkritisch, dürfen aber nicht in öffentlichen Gebäuden stattfinden.