OVG-Urteile: Keine Widerspruch

Zwei Windanlagen am Rafflenbeuler Kopf werden wohl gebaut - und auch das Feuerwehrgerätehaus in Halden dürfte gebaut werden. Nach juristischen Auseinandersetzungen haben die Rechtsanwälte der jeweiligen Kläger erklärt, dass sie keine Rechtsmittel einlegen werden. 

Ende Oktober hatte das Oberverwaltungsgericht Münster Klagen gegen die zwei Windanlagen am Rafflenbeuler Kopf abgewiesen.


Etwa zur gleichen Zeit war auch eine Klage gegen das Feuerwehrgerätehaus gescheitert.


In beiden Fällen hatten die Kläger aber noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Die Anwaltskanzlei Kaldewei vertritt in beiden Fällen die Kläger. Auf Anfrage von Radio Hagen erklärte sie, dass sie gegen die Urteile nicht weiter vorgehen wolle. Damit dürften beide Vorhaben realisiert werden.

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