Streiks bei der Bahn – Rechte als Kunde und als Arbeitnehmer

Bahnkunden müssen sich auf den bislang längsten Streik dieser Tarifrunde einstellen. Für fünf Tage will die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer den Bahnverkehr lahmlegen. 

Wie können sich betroffene Bahnkunden Tickets denn erstatten lassen?

Wer die Fahrt im Streikzeitraum - warum auch immer - nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Das gilt auch für Verbindungen, die verfügbar wären. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Formular auf der Bahn-Webseite ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können aber nur dort zurückgegeben werden. Und Experten raten, die Reklamation möglichst schnell zu machen und nicht lange aufzuschieben.

Wer schon ein Ticket gebucht hat, der muss die Fahrt nicht gleich abschreiben. Zwar wird ein Großteil der Zugverbindungen ausfallen. Auf Hauptstrecken, die von sehr vielen Reisenden genutzt werden und auch die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen laut Deutscher Bahn aber zumindest in regelmäßigen Abständen bedient werden. In Metropolregionen soll ein Grundangebot an Regional- und S-Bahnen fahren. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht. Deshalb im Vorfeld auf jeden Fall prüfen, fährt mein Zug oder nicht. 

Streikhotline der Bahn: 08000 / 99 66 33

Kann man bei Verspätungen Entschädigung fordern?

Also kommt es bei der ausgewählten Verbindung zu Verzögerungen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Deren Höhe richtet sich aber nach der Länge der Verzögerung. Hier ein paar Beispiele: Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Tipp: Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular online, im Zug oder in einem Büro der Deutschen Bahn geltend machen. Das geht aber auch online im Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App. Übrigens auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an.

Die Verspätung muss man nachweisen

Um die Verzögerung nachweisen zu können, sollten sich Betroffene die Störung idealerweise von Bahn-Mitarbeitern am Bahnhof bescheinigen lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots vom Handydisplay, aus denen halt die Information über die Verspätung hervorgeht. In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, auch ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro. Voraussetzung: die Originalrechnung wird vorgelegt.

Auch umsteigen ist möglich

Für den Fernverkehr gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gebucht ist, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch auf höherwertige Züge - also zum Beispiel ICE statt IC - können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist nämlich aufgehoben. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeitraum vom 2. bis einschließlich 7. September können an einem anderen Tag genutzt werden. Sie sind laut Bahn vom 30. August bis einschließlich 17. September gültig.

Das gilt im Nahverkehr

Wenn sich bei Verbindungen im Nahverkehr eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des Fernverkehrs ohne Aufpreis nutzen. ABER: Bevor Fahrgäste in einen Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen. Das gilt aber nur dann, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert.

Wer beim Schienenverkehr bleiben möchte, kann dann auf Wettbewerber umsteigen und dort buchen. Dort streiken die Lokführer zwar nicht, aber auch diese Verbindungen könnten durch den Arbeitskampf der GDL gestört werden - beispielsweise durch stehen gebliebene Züge der Deutschen Bahn. Alternativ können betroffene aber auch Fernbusse, Mietwagen, Taxi oder Uber, aber auch ein Flugzeug nutzen. Klar, die Alternativen könnten unter Umständen wegen der größeren Nachfrage dann auch deutlich teurer sein als sonst.

Arbeitsrecht:

Kann ich einfach zu Hause bleiben, bei Streiks?

Nein, das bedeutet der Streik leider nicht, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Der Arbeitsweg und seine Risiken liegen beim Arbeitnehmer. Jeder muss dafür sorgen pünktlich auf der Arbeit zu sein. Fehlt man wegen dem Streik einfach auf der Arbeit, gibt es im Übrigen auch keinen Lohn.

Kein Recht auf Homeoffice

Auch im Streikfall gibt es in Deutschland kein Recht für einen Tag im Homeoffice für den Arbeitnehmer, so Kempgens. Aber, der Betrieb ist gesetzlich, durch die Vorsorgepflicht, verpflichtet, es zumindest wohlwollend zu prüfen, ob das nicht möglich wäre. In vielen Fällen hilft es, einfach mit dem Betrieb zu sprechen. 

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