Überbrückungshilfe II

In Hagen wird kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Selbstständigen und Freiberuflern weiterhin unter die Arme gegriffen. Bis Ende des Jahres kann die sogenannte Überbrückungshilfe II beantragt werden.

© Hinrich Rosenbrock

Es geht um diejenigen, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind. Die Antragsstellung läuft weiterhin über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen vereidigten Buchprüfer oder einen Rechtsanwalt. Die Grenze bei den Umsatzrückgängen von bislang 60 Prozent wurde gesenkt. Auf der Homepage der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen gibt es einen Selbst-Check für Unternehmen. Hier kann geschaut werden, ob die nötigen Voraussetzungen mitgebracht werden, um die neue Überbrückungshilfe zu erhalten.

Weitere Meldungen

skyline