Weitere Corona-Maßnahmen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat weitere Maßnahmen zur Reduzierung von sozialen Kontakten beschlossen, welche die Stadt Hagen ab Mittwoch umsetzt.

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Insgesamt müssen jetzt folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote geschlossen bleiben beziehungsweise deren Betrieb ist einzustellen: Bars sowie Shi-Sha-Bars, Clubs, Kneipen, Cafés, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Diskotheken, Spielhallen, Wettbüros, Internet-Cafes, Kulturvereine, Prostitutionsbetriebe, Theater, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen, Bibliotheken, Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen, in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Anbieter von Freizeitaktivitäten und Trödelmärkte.


Der Zugang zu Restaurants, Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird eingeschränkt. Diese Maßnahmen sehen eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, kein Thekenbetrieb, Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern, pro Tisch nicht mehr als vier Personen sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen vor. Die Öffnungszeiten sind von 6 bis 15 Uhr zu beschränken.

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