Wieviel Weihnachtsdeko darf sein?

Mieter dürfen ihre Wohnungstüren weihnachtlich schmücken. Das sagt der Hagener Mieterverein und beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

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Ein Adventskranz an der Tür ist demnach erlaubt. Bei allem, was darüber hinausgeht, muss allerdings der Vermieter gefragt werden. Deko im Treppenhaus darf die Nachbarn nicht behindern oder im Fall eines Brandes zur Gefahr werden.

Auch ein kletternder Nikolaus an der Fassade ist nicht nur Geschmacksache, da sollte man sich besser sogar eine schriftliche Erlaubnis holen. Ein Balkon dagegen gehört zur Wohnung, da darf jeder kreativ sein. Allerdings gilt auch hier: Der Schmuck sollte die Nachbarn nicht behindern oder gefährden.

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