Windanlagengegner scheitern

Am Oberverwaltungsgericht sind gestern Klagen gegen zwei geplante Windanlagen am Rafflenbeuler Kopf gescheitert. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. 

Die vier Klagen richteten sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Windanlagen. Die Kläger befürchteten etwa gesundheitliche Einschränkungen und Belästigungen durch Infraschall, Lärm Schlagschatten und Blinklichter. Ein Verein wollte auch geltend machen, dass die Windanlagen "optisch bedrängend" wirken; das und eine fehlende Brandvorsorge würden die therapeutische Einrichtung des Vereins gefährden.


Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, sind die Ablehnungsgründe des Gerichtes noch nicht bekannt. Das Oberverwaltungsgericht hat außerdem entschieden, dass gegen dieses Urteil keine Revision möglich ist. Allerdings könne die Kläger genau dagegen noch Beschwerde einreichen.

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