3G - Kontrollen in Gastronomie

Das Ordnungsamt plant intensive Kontrollen der Innengastronomie. Dabei soll geguckt werden, ob die 3G-Regeln eingehalten und kontrolliert werden. 

© Hoda Bogdan

In der Innengastronomie dürfen sich nur Gäste aufhalten, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Verlangt wird ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist. In den Ferien gilt das auch für Jugendliche unter 16. Wenn allerdings keine Ferien sind, entfällt die Nachweispflicht für sie, da sie im Rahmen der verbindlichen Schultestungen sowieso getestet werden. Den Gastronomen drohen Bußgelder in Höhe von 500 Euro, wenn sie die 3G-Nachweise der Gäste nicht überprüfen. Für Gäste, die weder vollständig geimpft, genesen noch getestet sind, würden in dem Fall 250 Euro fällig sein.


Seit dem 1. Oktober, gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Für die Gastro gilt im Innenraum an festen Steh- oder Sitzplätzen keine Maskenpflicht mehr. Die Schwerpunktkontrollen starten morgen und gehen bis zum 14.Oktober.

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