Corona-Krise: Stand der Dinge in NRW - Corona-Update 18.03.

Die NRW-Landesregierung trifft in der Corona-Krise weitere Vorkehrungen: Die Rehakliniken in NRW sollen innerhalb kurzer Zeit etwa die Hälfte ihrer Kapazitäten zur Verfügung stellen. Das hat NRW-Gesundheitsminister Laumann angekündigt. 

© Land NRW

Die Rehakliniken sollen eine Art Überlauf darstellen, falls die bereits bestehenden Kliniken unter der Menge der Corona-Patienten mit einem schwere Verlauf in die Knie gehen. Laumann versicherte, er werde alles tun, um so viele Beatmungsplätze wie möglich zu organisieren. Es werde nicht am Geld scheitern. NRW-Schulministerin Gebauer denkt darüber nach, die Abiturprüfungen im Land zu verschieben - so wie es Bayern schon getan hat. Der Schritt sei aber jetzt noch nicht notwendig. 

Der Livestream der Landesregierung

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Die Landesregierung hat folgende Maßnahmen getroffen

Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen: In Ergänzung zu den am 15. März 2020 angeordneten Maßnahmen gelten ab dem 16. März 2020 beziehungsweise 17. März 2020 weitere Maßnamen, um zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.

  • Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).
  • Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
  • Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
  • Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
  • Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.
  • Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

Weitere Maßnahmen findet ihr hier.

Info-Hotline vom Land NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Corona-Bürgertelefon eingerichtet. Das ist von 7.00 bis 20.00 Uhr besetzt. Die Hotline ist zu erreichen un-er der Telefonnummer 0211 9119 1001. Fragen können auch unter corona@nrw.de per Mail gestellt werden.

Autor: José Narciandi

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