Entsorgung von Elektrogeräten

Die Rücknahme von Elektroschrott müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen Läden einfordern. Das ergibt ein Test der Verbraucherzentrale in Hagen

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Seit gut einem Jahr müssen auch große Supermärkte, Discounter oder Drogeriemärkte, die selbst solche Waren verkaufen, kleinere Elektrogeräte zurücknehmen. Das gilt etwa für Fernbedienungen, Wecker oder elektrische Zahnbürsten. Es gibt aber nur wenige Läden, die darauf, wie vorgeschrieben, auch hinweisen.

Die Verbraucherzentrale hat die Rücknahme in mehreren Läden getestet. In fünf Läden war die Entsorgung nur auf Nachfrage bei Mitarbeitenden möglich, in drei Läden gar nicht. Nur ein Geschäft hat es den Kundinnen und Kunden einfach gemacht und schon mit einem gut sichtbaren Hinweisschild auf die Rücknahme von Elektro-Kleingeräten aufmerksam gemacht.

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