Widerspruch zur Grundsteuer

Wer Widersprüche zur Grundsteuer 2025 einlegen will, muss ein paar Dinge beachten. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

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Die Steuerabteilung der Stadt Hagen teilt mit, dass Widersprüche schriftlich, per Fax inklusive Unterschrift oder mit der DE-Mail eingelegt werden können. Alle bisher eingegangenen Widersprüche per einfacher Mail sind ungültig. Um dies zu korrigieren, müssen die Widersprüche innerhalb der Frist in Schriftform mit Unterschrift wiederholt werden. Die Frist steht auf dem Steuerbescheid. 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Widersprüche gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung gewissen Formvorschriften unterliegen und es aktuell aufgrund der Vielzahl von Anrufen, Mails und Briefen zu Verzögerungen kommen kann. 

Geprüft wird der Steuermessbetrag vom Finanzamt Hagen. Informationen hierzu gibt es telefonisch unter der Hotline 02331/1801959.

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