Brand am Silvestermorgen: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil gegen eine Hagenerin eingelegt. Sie war am Montag wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Frau hatte am Silvestermorgen einen Brand in einem Mehrfamilienhaus gelegt und die Hauseigentümer eingeschlossen.

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Die 28-jährige Hagenerin war nicht nur wegen schwerer Brandstiftung angeklagt, sondern auch wegen versuchtem Doppelmord. Von diesem Vorwurf wurde sie aber freigesprochen. Die Richter konnten keinen Tötungsvorsatz feststellen. In ihrem Urteil begründeten sie das damit, dass die Frau weder Brandbeschleuniger benutzt noch Feuermelder manipuliert habe. Auch der Tatzeitpunkt sprach laut Richter gegen versuchten Doppelmord. Um 7 Uhr morgens würden die Leute nicht mehr tief und fest schlafen. So seien auch die Hauseigentümer rechtzeitig wachgeworden und konnten sich in Sicherheit bringen.

Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie hat Revision eingelegt. Das Gericht hat jetzt sieben Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Dann kann die Staatsanwaltschaft schriftlich Einspruch erheben. Am Ende wird das Urteil wohl vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Das kann mehrere Monate dauern.

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