Grundsteuer B
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.12.2024 18:35
Der Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2025 steht fest. Der Rat hat sich darauf geeinigt, den Hebesatz von 750 auf 1139 Punkte anzuheben. Das dient ausdrücklich nicht dazu, der Stadt mehr Einnahmen zu verschaffen, sondern das Steueraufkommen gerade mal neutral zu halten. Hintergrund ist die höchstrichterlich angeordnete Neubewertung von Grundstückswerten und die Neuansetzung von Meßbeträgen im ganzen Land.
Für Gewerbeimmobilien etwa muß künftig in der Regel deutlich weniger bezahlt werden als bisher. Dadurch bekommen Städte und Gemeinden auch weniger Einnahmen. Um nicht riesige Löcher in die ohnehin oft klammen Haushalte zu reißen, muß es Kompensationen geben - eben die Erhöhung des Hebesatzes. Für manche Hausbesitzer und in der Folge auch Mieter wird es dadurch deutlich teurer - allerdings nicht verursacht durch die Stadt, sondern durch das Urteil, das die neue Regelung vorschreibt. Da noch zahlreiche Einsprüche dagegen offen sind und längst noch nicht klar ist, wie sich alles entwickelt, hat sich der Rat die Tür offen gehalten, bis zum 30.6.2025 unter Umständen rückwirkend noch einmal neu über den Hebesatz zu entscheiden.