Bürgerinfo zur Erhaltungssatzung Hohenhagen

Am Montag gab es im Rathaus eine Bürgerinformationsveranstaltung zur neuen Erhaltungssatzung für das Gebiet Hohenhagen. Diese soll Änderungen und Neubauten in dem Gebiet lenken, um den historischen Charakter der 'Gartenstadt' in Eppenhausen zu bewahren und zu schützen.

© Radio Hagen

Wofür eine Erhaltungssatzung?

Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass das historische Stadtbild nicht maßgeblich beeinträchtigt wird. Somit wird eine Genehmigung benötigt, wenn in dem Gebiet Änderungen, Nutzungsänderungen, sowie die Einrichtung baulicher Anlagen geplant ist. Heißt: Pläne müssen der Stadt vorgelegt werden und diese hat dann Mitspracherecht, z.B. bei Gebäudegröße, Fenstern etc. Wichtig: Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude lebt, braucht trotzdem zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt betont aber auch eins: Gerade in diesen Zeiten möchte sie nicht Neubauten im Weg stehen und natürlich soll nicht jedes Gebäude wie vor 100 Jahren aussehen. Die Geschmäcker und Bedürfnisse haben sich geändert und das bezieht die Stadt auch ein. Deswegen wird auch empfohlen, schon vor der Fertigstellung von Bauplänen mit der Stadt in Kontakt zu treten. Bis zum 14. Oktober können Bürger außerdem noch Stellungnahmen an die Stadt schicken mit Anregungen zum Thema unter Erhaltungssatzung Hohenhagen | Beteiligung NRW Stadt Hagen

Warum Hohenhagen?

In seiner Sitzung am 22. Mai 2025 hat der Rat der Stadt Hagen die Erhaltungssatzung Hohenhagen beschlossen. Das Satzungsgebiet umfasst mehrere Straßenzüge sowie die bestehende Bebauung im Bereich des Hohenhofs in Eppenhausen. Das betroffene Gebiet bezieht sich auf einen Bebauungsplan, der bereits 1906 von Peter Behrens im Auftrag von Karl Ernst Osthaus für das Umfeld des Hohenhofs vorgesehen war. Heute soll mithilfe der Erhaltungssatzung der Gartenvorstadt-Gedanke von damals wieder aufgegriffen und bewahrt werden. Das bedeutet, dass die Abstimmung von Nachverdichtung des Gebietes mit Neubauten und Erweiterungen sichergestellt werden soll.



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